Haben Sie über die unten aufgeführten Fragen hinaus noch offene Punkte, die Sie beschäftigen? Scheuen Sie sich bitte nicht uns zu kontaktieren. Ihr ATHERA Team vom Olivaer Platz in Berlin-Wilmersdorf ist immer gerne für Sie da.

Ihre Fragen & unsere Antworten:

Ist Ihre Praxis barrierefrei?

Unsere Physiotherapie Praxis im ersten Stock kann über einen Fahrstuhl erreicht werden, für kompakte Rollstühle ist er allerdings zu eng.

Habe ich immer die gleiche Physiotherapeutin oder den gleichen Physiotherapeuten?

Mit Ausnahme von Krankheit oder Urlaub werden Sie in der Regel von derselben Physiotherapeutin oder demselben Physiotherapeuten behandelt. Wir bemühen uns um Kontinuität, denn die Erfahrung zeigt, dass die besten Ergebnisse erzielt werde, wenn Physiotherapeutin oder Physiotherapeut und Patientin oder Patient während der gesamten Behandlungszeit zusammenarbeiten. Aber natürlich können terminliche Gründe oder eine Änderung des Behandlungsbedarfes zum Wechsel führen. Außerdem steht Ihnen jederzeit frei, Ihre Wünsche zu äußern, wenn Sie z.B. aus persönlichen Gründen Ihre Physiotherapeutin oder Ihren Physiotherapeuten wechseln möchten.

Wie lange dauert eine Krankengymnastikbehandlung bei den gesetzlichen Krankenkassen?

zwischen 15 und 20 Minuten

Kann die Behandlungszeit verlängert werden?

Ja, durch einen privaten Eigenanteil können Minimum 10 Minuten dazugebucht werden.

Kann ich auch Gutscheine erwerben?

Ja, wir verkaufen Geschenkgutscheine für Klassische Massagetherapie ab 20 Minuten

Wie kann ich den gesetzlichen Eigenanteil bei Ihnen bezahlen?

entweder per EC-Karte oder bar gegen Quittungsbeleg.

Wann werden Ausfallgebühren berechnet und warum sind die Kosten zum Teil unterschiedlich?

Ausfallgebühren entstehen nur dann, wenn Sie Ihren reservierten Behandlungstermin nicht rechtzeitig absagen.  Wir weisen unsere Patientinnen und Patienten immer rechtzeitig daraufhin (mündlich und schriftlich auf dem Terminzettel), dass wir bei Nichteinhaltung eines verbindlichen Termins, den wir exklusiv reservieren, oder bei kurzfristigen Absagen (weniger als 24 Stunden) als Leistungserbringer nach § 615 BGB berechtigt sind, die vereinbarten Behandlungskosten in entsprechender Höhe in Rechnung zu stellen.  Die Kosten beziehen sich auf die Leistungen, die wir erbracht hätten (Krankengymnastik wird z.B. anders berechnet als Manuelle Therapie etc.).

Im Gegenzug dürfen Sie als Patientin oder Patientin unserer Physiotherapie Praxis bei einem vereinbarten Termin verlangen, pünktlich behandelt zu werden und nicht unnötig lange auf Ihre Behandlung zu warten.

Haben Sie weitere Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an unser Team!