Mit Ausnahme von Krankheit oder Urlaub werden Sie in der Regel von derselben Physio-, oder Ergotherapeutin oder demselben Physio-, oder Ergotherapeuten behandelt. Wir bemühen uns um Kontinuität, denn die Erfahrung zeigt, dass die besten Ergebnisse erzielt werden, wenn Therapeutin oder Therapeut und Patientin oder Patient während der gesamten Behandlungszeit zusammenarbeiten. Aber natürlich können terminliche Gründe oder eine Änderung des Behandlungsbedarfes zu einem Wechsel führen. Außerdem steht Ihnen jederzeit frei, Ihre Wünsche offen zu äußern, wenn Sie z.B. aus persönlichen Gründen Ihre Physio-, oder Ergotherapeutin oder Ihren Physio-, oder Ergotherapeuten wechseln möchten.
bar oder mit EC-Karte
Ausfallgebühren entstehen nur dann, wenn Sie Ihren reservierten Behandlungstermin nicht rechtzeitig absagen. Wir weisen unsere Patientinnen und Patienten immer rechtzeitig daraufhin (mündlich und schriftlich auf dem Terminzettel), dass wir bei Nichteinhaltung eines verbindlichen Termins, den wir exklusiv reservieren, oder bei kurzfristigen Absagen (weniger als 24 Stunden) als Leistungserbringer nach § 615 BGB berechtigt sind, die vereinbarten Behandlungskosten in entsprechender Höhe in Rechnung zu stellen. Die Kosten beziehen sich auf die Leistungen, die wir erbracht hätten (Krankengymnastik wird z.B. anders berechnet als Manuelle Therapie etc.).
Im Gegenzug dürfen Sie als Patientin oder Patient unserer Physio-, und Ergotherapie Praxis bei einem vereinbarten Termin verlangen, pünktlich behandelt zu werden und nicht unnötig lange auf Ihre Behandlung zu warten.