Ja
Mit Ausnahme von Krankheit oder Urlaub werden Sie in der Regel von derselben Physiotherapeutin oder demselben Physiotherapeuten behandelt. Wir bemühen uns um Kontinuität, denn die Erfahrung zeigt, dass die besten Ergebnisse erzielt werde, wenn Physiotherapeutin oder Physiotherapeut und Patientin oder Patient während der gesamten Behandlungszeit zusammenarbeiten. Aber natürlich können terminliche Gründe oder eine Änderung des Behandlungsbedarfes zum Wechsel führen. Außerdem steht Ihnen jederzeit frei, Ihre Wünsche zu äußern, wenn Sie z.B. aus persönlichen Gründen Ihre Physiotherapeutin oder Ihren Physiotherapeuten wechseln möchten.
Bar oder mit EC-Karte
Ausfallgebühren entstehen nur dann, wenn Sie Ihren reservierten Behandlungstermin nicht rechtzeitig absagen. Wir weisen unsere Patientinnen und Patienten immer rechtzeitig daraufhin (mündlich und schriftlich auf dem Terminzettel), dass wir bei Nichteinhaltung eines verbindlichen Termins, den wir exklusiv reservieren, oder bei kurzfristigen Absagen (weniger als 24 Stunden) als Leistungserbringer nach § 615 BGB berechtigt sind, die vereinbarten Behandlungskosten in entsprechender Höhe in Rechnung zu stellen. Die Kosten beziehen sich auf die Leistungen, die wir erbracht hätten (Krankengymnastik wird z.B. anders berechnet als Manuelle Therapie etc.).
Im Gegenzug dürfen Sie als Patientin oder Patientin unserer Physiotherapie Praxis bei einem vereinbarten Termin verlangen, pünktlich behandelt zu werden und nicht unnötig lange auf Ihre Behandlung zu warten.